Antworten auf Budo-Pass-Fragen

Häufig erreichen Fragen zu dem Budo-Pass die Geschäftsstelle. Im Folgenden wird für ein Verständnis zu dem Pass gesorgt. Wenn Fragen unbeantwortet bleiben, dann meldet Euch bitte noch einmal kurz bei der Geschäftsstelle. Diese wird sehr gerne weiterhelfen.

Stand: 01.01.2011

Wann benötige ich einen Pass?

Du benötigst einen Pass,

  • sobald du an einer Prüfung oder
  • an einer Meisterschaft teilnehmen möchtest, welche von deinem Verband ausgerichtet wird.
  • Bei manchen Verbänden gilt dies auch für Landes- und Bundeslehrgänge
  • Bei manchen Verbänden benötigst du auch einen Pass, wenn du eine gewisse Zeit die Budo- Sportart ausgeübt hast, auch wenn du an keiner Prüfung oder Meisterschaft teilnehmen möchtest.
    • Beim Berliner Ju Jutsu Verband (BlnJJV) benötigst du nach 10 Monaten Vereinsmitgliedschaft einen Pass
    • Beim Judo Verband Berlin (JVB) bereits nach enem Monat.

Bedenke, dass der Pass nur gültig ist, wenn die aktuelle Jahressichtmarke im Pass klebt!

Du erhälst die Marke über die Geschäftsstelle bzw. über die TrainerInnen der Budo-Abteilung.

Bei den meisten Verbänden müssen zusätzlich für alle Jahre, in denen du Mitglied in der Budo-Abteilung warst, Marken im Pass kleben.

Wie viel kostet der Pass?

Die Budo-Abteilung übernimmt für dich die Verbandsgebühren (Jahresbeitrag und Jahressichtmarke) für deine Mitgliedschaft in einer Sektion. Bist du in weiteren Sektionen Mitglied, musst du die Gebühren dafür selbst tragen. Aus der Tabelle kannst du entnehmen, wie hoch die unterschiedlichen Gebühren bei den verschiedenen Verbänden sind.

Gebühren je- weils in EUR Aikido-Verband Berlin-Brandenburg e. V. (AVB) Berliner Ju-Jutsu Verband e. V. (BlnJJV) Berliner Karate Verband e. V. (BKV) Judo-Verband Berlin e. V. (JVB)
Pass 5,10 7,00 (unter 18 Jahre) 12,00 (ab 18 Jahre) 4,50 5,00
Jahressichtmarke inkl. Jahresbeitrag 5,00 19,00 11,00 (bis 14 Jahre) 16,00 18,04 (7,00 Jahresmarke + 11,04 Jahresbeitrag)
Pass komplett 10,10 26,00 (unter 18 Jahre) 31,00 (ab 18 Jahre) 15,50 (bis 14 Jahre) 20,50 12,00 (Jahresbeitrag wird erst im 2. Jahr fällig.)
Prüfungsgebühr im SCS 8,00 Streifenprüfung 14,00 voller Gurt 12,00 7,00

Wie erhalte ich den Pass?

Den Pass erhälst du über die Geschäftsstelle der Budo-Abteilung. Sobald dir bekannt wird, dass du einen Pass brauchst, melde dich dort.

Die Geschäftsstelle braucht von dir:

  1. ein Passfoto (ca. 4,5 x 3,5 cm)
    • Bitte schreibe deinen Vor- und Nachnamen auf die Rückseite
    • stecke es in einen verschlossenen Briefumschlag. Lose Fotos gehen leicht verloren.
  2. Fürs Judo: bitte nenne deinen Geburtsort und deine Staatsangehörigkeit Fürs Ju-Jutsu:Lass dir von deinem Trainier einen Passantrag geben. Fülle ihn aus und gib ihn deinem Trainer oder direkt an die Geschäftsstelle.
  3. Datum, zu wann du den Pass brauchst.
  4. Bitte reiche alles spätestens vier Wochen, bevor du den Pass brauchst, ein.

Wie erhalte ich im nächsten Jahr die neue Jahressichtmarke?

Wenn du einmal einen Pass hast, brauchst du für jedes neue Jahr eine Jahresmarke, damit dein Pass gültig bleibt. Beim BKV gilt dies nur, wenn du an einer Prüfung o. ä. teilnimmst.

Die Marken werden von uns bestellt und bezahlt (für eine Sektion).

Die Geschäftsstelle gibt bekannt, wann die Jahressichtmarken erhältlich sind (meistens ab Februar). Falls du Ju-Jutsu oder Judo betreibst, gib bitte deinen Pass beim Trainer oder direkt in der Geschäftsstelle ab, da die Marken "entwertet" werden müssen. Beim Karate und Aikido erhälst du die Marke von deinem Trainer.

Wie lange ist meine alte Jahressichtmarke gültig?

Sie ist jeweils bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig.

Was ist, wenn ich aus dem SCS austrete?

Dann bringe bitte deinen Pass in der Geschäftsstelle vorbei, denn dein Austritt wird auch in deinem Pass vermerkt. Dazu muss der SCS deine Kündigung bereits an die Geschäftsstelle der Budo- Abteilung weitergeleitet haben.

Wozu ist es nötig, den Austritt im Pass zu vermerken?

Wenn du die Sportart in einem anderen Verein weiterhin ausüben möchtest, erlangst du erst die Startberechtigung für diesen neuen Verein, wenn der Austritt aus dem alten und der Eintritt in den neuen Verein in deinem Pass eingetragen sind (Ausnahme BKV). Zudem kannst du nur dann über deinen neuen Verein die Jahressichtmarke beziehen.

Solltest du deine Sportart zunächst nicht weiterführen, aber sie nach ein paar Jahren wieder beginnen, ist es auch notwendig, den Austritt einzutragen, weil du sonst alle Jahressichtmarken nachkleben - und ggf. auch bezahlen – müsstest (Ausnahme BKV).